FAQ

1. Wie können Sie Ihre Jagdwaffe nach Ungarn einführen?

Für die  Waffeneinfuhr gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Falls Sie über einen EU-Feuerwaffenpass nicht verfügen, so müssen Sie an der Grenze bei der Zollbehörde eine Waffeneinfuhrgenehmigung beantragen. Für die Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung benötigen Sie folgende Dokumente:
  • den von der Firma TREFFA ausgefüllten Einladungsbrief.(auf dem Einladungsbrief müssen Sie den Typ, das Kaliber und Fabriknummer Ihrer Waffe, sowie die Anzahl der Munition aufzeigen)
  • Reisepass
  • Dem ausländischen Jäger wird nach Vorzeigen des auf seinen Namen ausgestellten gültige Waffenbesitzkarte, sowie der Reisepassnummer und nach erfolgter Einrichtung der Gebühr (ca. 3 000 HUF = 13 EUR), die Waffeneinfuhrgenehmigung durch die Zollbehörde ausgestellt.
  • Auf dem Flughafen: Sie müssen nach der Passkontrolle und der Ausgabe des Gepäckes den roten Flur wählen, dort können Sie die Waffeneinfuhr erledigen.
  • Am Grenzübergang: nach der Passkontrolle müssen Sie bei dem ungarischen Zollbeamten die Waffe anmelden und dann die Einfuhrgenehmigung lösen. Die Einfuhrgenehmigung ist 90 Tage gültig, d.h. daß die Waffe über diesen Zeitraum hinaus nicht in Ungarn aufbewahrt werden darf. WICHTIG! Dieses Dokument ist bei der Ausreise aus Ungarn unbedingt vorzuzeigen und an der Grenzübergangstelle abzugeben!!!Andernfalls hat dies die Einleitung eines Verfahrens durch die ungarische Zollbehörde zur Folge!
     
  • Falls Sie über einen EU-Feuerwaffenpass verfügen: Die Jagdgäste aus der EU benötigen den von der Firma TREFFA ausgefüllten Einladungsbrief und den EU-Feuerwaffenpass.

Flinten dürfen in Ungarn nur zur Erlegung von Niederwild verwendet werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Jagd auf Schwarzwild, das auch mit der Flinten erlegt werden darf.

2. Was benötigt man zu die ungarische Jagdkarte?

Für alle in Ungarn jagende Gäste muss eine ungarische Jagdkarte gelöst werden. Dies wird von unserem Büro erledigt. Dazu benötigen wir:

  • die Reisepassnummer
  • Waffenbesitzkartenummer- oder Jagdkartenummer
  • EU – Feuerwaffenpssnummer

diese müssen Sie bei der Vertragsbuchnung gemeinsam mit den Angaben des Teilnehmers in den Antwortblatt an unser Büro senden. Wir schliessen für unsere Gäste eine Jagdhaftpflichtversicherung ab, diese ist im Preis der Jagdkarte inbegriffen.

3. Wie erfolgt die Abrechnung der Jagdreise?

Nach der Jagd wird ein Jagdprotokoll (Abschussliste) angefertigt, in dem alle Abschüsse, sowie an Sie erbrachten Dienstleistungen angeführt sind. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der darin fstgelegten Angaben.
Die Grundlage der Abrechnung ist die Abschussliste, die von Ihnen unterschrieben wurde. Die Rechnung wird in EURO ausgestellt, wobei Ihre Kontozahlung in Abzug gebracht wird. Den Differenzbetrag können Sie bar bezahlen. Laut Vereinbarung ist eine Überweisung auch möglich. Mit der Rechnung zusammen bekommen Sie von uns alle Exportdokumenten (EU Veterenierzeugniss, Tropheenbewertungsschein) womit Sie die Trophäen aus Ungarn legal ausführen dürfen.

4. Ist es möglich, in Unagrn eine Leihwaffe zu bekommen?

Laut den ungarischen Jagdgesetz darf der Jäger nur mit seiner eigenen Jagdwffe zu jagen.

5. Was passiert mit dem Wildbrett?

Der Gastjäger bekommt nur die Trophäe des erlegtem Wild. Das Wildbrett des erlegtem Wild gehört immer dem Jagdrevier. Möchte der Gastjäger Wildfleisch, kann er es in diesem Fall im Jagdrevier kaufen.

6. Darf man eigenen Jagdhund in Ungarn auf der Jagd benutzen?

In Ungarn ist es möglich den eigenen Jagdhund auf der Jagd zu benutzen. Den Wunsch der Jagdhundnutzung müssen wir im Jagdrevier immer vor Ihrer Jagdreise melden. Solche Wünsche sollen Sie uns bitte immer benachrichtigen!

7. Was benötigt man zu dem Ausfuhr der Jagdtrophäen aus Ungarn?

Zum Ausfuhr der Jagdtrophäen benötigt man die Rechnung und das Tropheenbewertungsschein. Zum Ausfuhr der Jagdtrophäen aus der EU benötigt man noch ein Veterenaerzeugnis, was die Fa. TREFFA seinen Kunden auf Wunsch sichern kann.